Gut zu wissen für zugewanderte Eltern

Ganztagsangebote (GTA)

Ganztagsangebote sind unterschiedliche Aktivitäten nach dem Unterricht in der Schule. Die übliche Abkürzung dafür ist „GTA“. Oberschulen und Gymnasien können von der fünften bis zur zehnten Klassenstufe Ganztagsangebote anbieten. Kinder können nach Anmeldung daran teilnehmen.
Ganztagsangebote sind beispielsweise Arbeitsgemeinschaften, Theater, Sprachen, Sport.

Religionsunterricht und Ethik

Der Religionsunterricht oder Ethik sind ein verbindliches Unterrichtsfach. Man kann zwischen den Angeboten der Schule wählen: katholische oder evangelische Religion, in Ausnahmenfällen auch andere Religionen. Kinder, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, besuchen den Unterricht im Fach Ethik.

Die Eltern bestimmen, ob ihre Kinder am Religionsunterricht oder am Ethikunterricht teilnehmen. Nach Vollendung des 14. Lebensjahres steht dieses Recht den Schülerinnen und Schülern selbst zu.

Familien- und Sexualerziehung

Familien- und Sexualerziehung gehört nach dem Schulgesetz zur Aufgabe der Schule.
Ziel ist es, die Schülerinnen und Schüler altersgerecht mit den biologischen, ethischen, kulturellen und sozialen Tatsachen des Geschlechts des Menschen vertraut zu machen. Die Kinder werden auf menschliche Beziehungen und das Leben in Partnerschaft und Familie vorbereitet.

Schulgeld und Lernmittel

Der Unterricht an öffentlichen Schulen ist kostenfrei. Schulbücher und Taschenrechner sind kostenfrei. Dieses Material gehört der Schule. Schäden und Verlust sind durch die Verursacher zu ersetzen.
Arbeitsmittel, wie Stifte, Blöcke, Hefte oder Sportsachen sind durch die Eltern zu besorgen und zu bezahlen.

Strafen und Ordnungsmaßnahmen

Um den Unterricht, Personen und Gegenstände zu sichern, können Schülerinnen und Schüler bestraft werden (Ordnungsmaßnahmen):

  • Entfernung aus dem Unterricht oder aus der Klasse
  • Bei schwerem, wiederholten Fehlverhalten vorübergehender Ausschluss vom Unterricht (bis zu vier Wochen). Kinder müssen in dieser Zeit selbstständig die Inhalte des Unterrichts lernen. Die Ergebnisse müssen täglich in der Schule abgegeben werden. Eventuell muss das Kind die Schule verlassen und eine andere besuchen.
  • Die Androhung oder Ausführung körperlicher Gewalt ist verboten.

Vor der Ausführung von Strafen oder Ordnungsmaßnahmen muss mit den jeweiligen Kindern und Eltern gesprochen werden. Die Schulpflicht besteht trotz Strafe weiter.

Mitwirkung der Eltern

Die Eltern dürfen und müssen an der schulischen Erziehung und Bildung mitwirken. Dazu sollten die Eltern an der „Elternversammlung“ der Klasse teilnehmen. Diese Versammlung aller Eltern findet zwei Mal im Schuljahr statt (meistens September und März).